FAQs |
| Wie viel mm darf ein Schließzylinder aus der Tür herausschauen? |
| Gemäß DIN EN 1803 / DIN 18252, sollte ein Schließzylinder nicht mehr als 3 mm außerhalb des Türblattes bzw. Sicherheitsschutzbeschlages vorstehen. |
| Kann ich meinen Schließzylinder nachträglich verlängern? |
| Bei neuen Schließzylindern ist dies möglich.
Sofern es aber ein Schließzylinder im Modullbau-system ist, ist das grundsätzlich nur in 5 mm Schritten machbar.
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| Mit welcher Verfahrenstechnik wird im Schlosszylinder die Einkerbung heraus bearbeitet, dort wo man den Schlüssel rein steckt? |
| Diese Teile werden gegossen, wobei das "Schlüsselloch" ausgespart wird. Zum besseren einstecken des Schlüssels in das Schlüsselloch, wird die Bohrung später angebracht. |
| Wie messe ich Zylinderlängen richtig? |
| Messen Sie jeweils von der Mitte des Einstemmschloss-Stulps
(Zylinderhalterungsschraube) bis zur Türaußenkante, inklusive der Beschlagstärke.
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| Schlüssel nachmachen ohne Ersatzschlüssel? |
| Fachbetriebe können das. Könnte jedoch ein bisschen mehr kosten, daher ist es eigentlich zu empfehlen ein neues Schloss zu kaufen. |
| Wie viel mm darf ein Schließzylinder aus der Tür herausschauen? |
| Ein Schließzylinder sollte nicht mehr als 3 mm außerhalb des Türblattes bzw. Sicherheitsschutzbeschlages vorstehen. |